ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
Gültigkeit
Die nachfolgenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten, soweit im Einzelfall nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wird, für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäfte zwischen uns und dem Käufer, sofern dieser selbst Unternehmer und nicht Verbraucher ist.
Die AGB können von uns jederzeit geändert werden. Abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers, gleich welcher Art, die wir hiermit ausdrücklich ablehnen, werden auch dann nicht Vertragsgegenstand, wenn wir ihnen nicht widersprechen.
Vertragsabschluss
Aus einem Angebot werden wir erst verpflichtet, wenn wir dieses schriftlich, online, per mail oder in anderer schriftlicher Form oder fernmündlich bestätigen.
Liefergegenstand
Waren- und Leistungsangaben für von uns zu liefernde Produkte sind für uns nur verbindlich, soweit sie sich aus einem noch gültigen Prospekt oder einer Darstellung in unserem Webshop ergeben oder von uns ausdrücklich bestätigt werden.
Im Zweifelsfall gelten die Angaben unserer Bestätigung. Beschaffenheitsangaben gelten nur als selbständige Garantien, wenn wir dies ausdrücklich erklärt haben. Gestalterische und konstruktive Änderungen, die wir aufgrund technischen Fortschritts oder nach unserem Ermessen für zweckmäßig halten, bleiben vorbehalten.
Lieferzeit
Angegebene Liefer- und Leistungstermine sind unverbindlich. Der Kunde kann uns nach Ablauf eines angegebenen Liefer- und Leistungstermins schriftlich eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Eine Ablehnung der Leistung nach Ablauf dieser Frist zur Nacherfüllung muss uns zuvor ausdrücklich angedroht worden sein. Weitgehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Verzugs- oder Wegfall der Leistungspflicht richten sich nach den Bestimmungen der Schadenersatz- und Haftungsumfangregeln dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Bei höherer Gewalt, wie zum Beispiel Arbeitskampfmaßnahmen, unverschuldeten behördlichen Maßnahmen, unverschuldeten Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Wasserschäden sowie unverschuldetem Energie- oder Rohstoffmangel verlängert sich die Lieferfrist bzw. Nachfrist nach entsprechender Mitteilung durch uns ohne weiteres um die Dauer der Verzögerung. Wir geraten nicht in Verzug, solange der Käufer mit der Erfüllung seiner Verpflichtungen uns gegenüber in Verzug ist.
Verpackung, Lieferung, Versand, Gefahrübergang, Versicherung und Abnahme
A) Teillieferungen sind zulässig. Die Wahl des Verpackungsmaterials und der Verpackung obliegt uns. Die Wahl der Versandart obliegt ebenfalls uns.
B) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Auslieferung der Ware an den Versandbeauftragten, spätestens jedoch mit dem Verlassen eines unserer Läger, auf den Käufer über und zwar unabhängig davon, ob die Versendung vom Erfüllungsort aus vorgenommen wird und wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft an auf den Käufer über. Die Ware wird auf Gefahr des Käufers versendet, unabhängig von der Versendungsart.
C) Den Empfang der Ware hat der Käufer auf unseren warenbegleitenden Lieferscheinen von bzw. auf Versandpapieren von Paketdiensten oder anderen Transportunternehmen mit Stempel, Empfangsdatum und durch Unterschrift zu quittieren.
D) Eine Rückgabe vertragsgemäß gelieferter Ware ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Preise und Zahlung
A) Alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Lieferung und Berechnung erfolgen zu den am Tage des Versandes oder der Abholung gültigen Gesamtpreisen (Listenpreis und MwSt.)und Bedingungen.
B) Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei zu bezahlen. Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Bei Nichteinhaltung eines mit uns vereinbarten, auf den Rechnungen oder Lieferscheinen ausgewiesenen Zahlungsziels (verzugsbegründendes Datum) sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen.
C) Das Recht, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen, wird durch diese Regelung nicht berührt. Die vorzeitige Inverzugsetzung durch Mahnung bleibt uns unbenommen. Wir behalten uns vor, eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung zuzüglich der darauf aufgelaufenen Zinsen sowie entstandener Kosten zu verrechnen.
D) Ist der Käufer mit einer fälligen Zahlung im Rückstand oder haben wir begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, so können wir die Zahlung sämtlicher noch ausstehender Rechnungen für bereits gelieferte Ware verlangen. Dies nach vorheriger schriftlicher Mahnung unter angemessener Nachfristsetzung von 10 Banktagen. Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen insbesondere dann, wenn Rücklastschriften erfolgten, Schecks oder Wechsel nicht eingelöst wurden, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolglos blieben, der Käufer das Vermögensverzeichnis abgab bzw. zur Abgabe geladen wurde oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wurde. Die Lieferfrist für alle bestellten, aber noch nicht gelieferten Waren verlängert sich dann bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen. Wir sind auch berechtigt, für unsere Forderungen eine ausreichende Sicherheit zu verlangen.
E) Zur Aufrechnung gegen unsere Zahlungsansprüche oder zur Ausübung von Zurückbehaltungsrechten ist der Käufer nur berechtigt, soweit seine Forderungen gegen uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Eigentumsvorbehalt
A) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Forderungen aus den Geschäftsverbindungen mit dem Käufer bzw. bis zur Einlösung sämtlicher mit der Lieferung der Ware in Verbindung stehender Zahlungsmittel unser Eigentum. Eingelöst sind Zahlungsmittel, wenn sie unserem Konto unwiderruflich gutgeschrieben sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherheit für unsere Saldoforderung.
B) Der Käufer ist befugt, unser Eigentum im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern, jedoch auch seinerseits ebenfalls nur unter Eigentumsvorbehalt. Die Berechtigung zur Weiterveräußerung ist widerruflich, wenn sich der Käufer im Verzug befindet oder mit seinen Kunden Unabtretbarkeit der Forderungen vereinbart. Die Verpfändung oder die Sicherungsübereignung der in unserem Eigentum stehenden Ware/Produkte ist ausgeschlossen.
C) Die Forderung des Käufers aus der Weiterlieferung wird bereits jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten, und zwar gleichgültig, ob sie allein oder zusammen mit anderen Waren/Produkten geliefert wird.
D) In letzteren Fällen ist die Forderung in Höhe des Anteils des Wertes unserer Ware an uns abzutreten. Ist zwischen dem Käufer und dessen Kunden eine Kontokorrentabrede getroffen worden, so wird hiermit die jeweilige Kontokorrentsaldoforderung zugunsten des Käufers an uns abgetreten, und zwar bis zur Höhe unserer ausstehenden Rechnungen. Die Befugnis des Käufers zur Einziehung der an uns abgetretenen Forderungen erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers. Der Käufer ist verpflichtet, im Falle des Weiterverkaufes Namen und Anschrift seiner Kunden sowie den Lieferumfang und Zahlungsverkehr mit diesen festzuhalten und uns dahingehende Auskünfte jederzeit auf Anforderung zu erteilen. Die Forderungen aus vom Käufer zahlungshalber oder an Zahlung statt hereingenommenen Wechseln werden bereits jetzt an uns abgetreten.
E) Die Übergabe der Wechsel wird dadurch ersetzt, dass der Käufer die hereingenommenen Wechsel für uns verwahrt. Die an uns abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherheit unserer sämtlichen auch künftig entstehenden Forderungen und sind vorrangig zu befriedigen.
F) Im Fall eines Insolvenzverfahrens ist der Käufer verpflichtet, jedem Dritten durch Beschilderung oder auf sonstige Weise die Ware als unser Eigentum kenntlich zu machen. Bei einem Eigenantrag hat dies vor Antragstellung, bei einem Gläubigerantrag unverzüglich nach Anhörung des Schuldners, also des Käufers, zu erfolgen. Das Gleiche gilt bei Pfändungsmaßnahmen Dritter gegen den Käufer. Über den Eintritt eines solchen Ereignisses sind wir unverzüglich zu informieren.
G) Solange eine Forderung unsererseits besteht, sind wir berechtigt, vom Käufer jederzeit Auskunft zu verlangen, welche unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware noch in seinem Besitz ist und wo sie sich befindet. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich Änderungen des Verwahrungsortes unter Angabe des neuen Verwahrungsortes mitzuteilen. Wir sind ferner berechtigt, diese Ware jederzeit an der Stelle, an der sie sich befindet, zu besichtigen.
H) Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Besteller ist dann zur Herausgabe verpflichtet. Aufgrund des Eigentumsvorbehaltes können wir den Liefergegenstand nur herausverlangen, wenn wir vom Vertrag zurückgetreten sind.
I) Das Recht, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt vom Rücktritt unberührt. Wir werden jedoch versuchen, die zurückgenommene Ware bestmöglich zu verkaufen. Der Erlös wird auf unseren Schadensersatzanspruch angerechnet.
J) Der Käufer trägt die Gefahr für die von uns gelieferte Ware.
Rügepflicht und Gewährleistungsansprüche
A) Der Käufer ist Unternehmer, also nicht Verbraucher/Konsument und hat die Ware sofort nach Anlieferung sorgfältig zu untersuchen und uns einen Mangel vollständig anzuzeigen. Differenzen im Lieferumfang sind auf den Liefer- bzw. Frachtpapieren (vgl. Ziffer V. 3.) zu vermerken. Mängel der Verpackung sind unbeachtlich, solange diese die Tauglichkeit der Ware nicht beeinträchtigen. Die Mängelanzeige muss unverzüglich erfolgen. Spätere Anzeigen von Mängeln, die bei sorgfältiger Untersuchung nach Erhalt der Ware hätten entdeckt werden können, sind unbeachtlich und begründen keine Ansprüche des Käufers. Mängel, die trotz sorgfältiger Prüfung nicht entdeckt werden konnten, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Auch hier führt die Versäumung der unverzüglichen Mitteilung des Mangels zur Unbeachtlichkeit der Mängelanzeige und des Verlusts aller Ansprüche.
B) Bei berechtigten Mängelanzeigen sind wir , je nach unserer Wahl, zur Rückerstattung des Kaufpreises, zur Nachbesserung oder zur Lieferung mangelfreier Ersatzprodukte innerhalb von vier Wochen nach Empfang der beanstandeten Ware verpflichtet.
C) Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz wegen Mängeln richten sich nach den Bestimmungen des Schadenersatz und Haftungsumfanges dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen.
Schadenersatz und Haftungsumfang
A)Grundsätzlich sind sämtliche Schadenersatzansprüche des Käufers uns, unseren Vertretern und unseren Erfüllungsgehilfen gegenüber ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder eine Verletzung sonstiger gesetzlicher und zwingender Rechtsnormen, wie unter anderem eine Verletzung der Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bzw Verletzungen von Gesundheit,Leib und Leben.
B) Der Umfang der Haftung ist auf den Ersatz des typischen vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Produktveränderungen
Sollte der Käufer unsere Erzeugnisse an Dritte verkaufen, ist er verpflichtet, diese in der Art und Weise weiter zu verkaufen, in der sie von uns dargestellt und an den Käufer geliefert wurden und hat der Käufer seinen Kunden die genaue Beschaffenheit, die Details, die Wirkungen der Produkte zu erläutern. Unsere gelieferten Produkte, an denen seit der Lieferung durch den Käufer oder seiner Gehilfen Veränderungen vorgenommen wurden, insbesondere deren Beschaffenheit, inhaltliche Zusammensetzung und Produktbeschreibungen geändert wurden oder deren Qualität gemindert ist, dürfen nicht mehr in Verkehr gesetzt werden oder an Dritte ausgeliefert werden. Der Käufer hat uns sämtliche aus seiner Verletzung dieser Verpflichtung resultierenden Schäden, einschließlich mittelbarer Folgeschäden, unverzüglich zu ersetzen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
A) Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit uns, einschließlich von Wechsel- und Scheckforderungen, ist St Pölten, Österreich der Gerichtsstand.
B) Für alle Vereinbarungen und Rechtshandlungen findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Normen, die eine Anwendbarkeit einer anderen Rechtsordnung als der österreichischen Rechtsordnung bewirken würden, sowie unter Ausschluss der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
Auslegungsregel
Für den Fall, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen unwirksam sind oder unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Datenschutz
Der Käufer wird darauf hingewiesen, dass wir die im Rahmen der Geschäftstätigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gemäß den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes speichern und verarbeiten.
Zusätzliche Bestimmung für den elektronischen Geschäftsverkehr
A) Wir sind nicht verpflichtet, unseren Kunden technische Mittel zur Verfügung zu stellen, um eventuelle Eingabefehler unserer Käufer bei der Bestellung zu erkennen bzw. zu korrigieren. Ebenso wenig sind wir verpflichtet, vor Abgabe der Bestellung unserer Käufer besondere Informationen über den Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr zu erteilen.
B) Die diesem Vertrag zugrunde liegenden Vertragsbedingungen und die bei Vertragsabschluss gültigen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen können unsere Käufer abspeichern und ausdrucken.
C) Die Daten unserer Käufer werden ausschließlich für die Auftragsabwicklung verwendet, dies gemäß österreichischem, geltenden Datenschutzrecht.
Wolfgang Jr Winkler
Am Wiesengrund 1
3452 Michelndorf
Österreich
Firmenbuchnummer: 481480i
Firmenbuchgericht: Handelsgericht St. Pölten
Unternehmensgegenstand: Handelsgewerbe
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU72834819